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TARIFE

Kostenübernahme und Abrechnung Unsere SPITEX-Leistungen werden im Rahmen der Grundversicherung (KVG/UVG) von den Kranken- oder Unfallversicherern übernommen.

Diese Pflichtleistungen werden von uns direkt mit den Versicherungen abgerechnet, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Klientinnen und Klienten mit auswärtigem Wohnsitz:

Der Beitrag der Restfinanzierer (Wohnsitzgemeinden) wird direkt den entsprechenden Gemeinden in Rechnung gestellt.

 

Bitte beachten Sie: Für hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuungsangebote übernehmen die Kranken- und Unfallversicherer keine Kosten im Rahmen der Grundversicherung. Eine Kostenübernahme ist nur über eine bestehende Zusatzversicherung möglich.

 

Für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot zu unseren hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen, kontaktieren Sie uns gerne persönlich – wir beraten Sie unverbindlich.

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